Betriebsreglement Kunstrasenplatz Pilgerbrunnen

AGB Benutzung Kunstrasenplatz Pilgerbrunnen

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem FC Gams als Vermieter des Kunstrasenplatzes Pilgerbrunnen sowie der den Kunstrasenplatz mietenden Partei, dem Platzmieter. Entsprechend bilden die vorliegenden AGB vertraglichen Bestandteil des Mietvertrages zwischen den Parteien in Bezug auf die Miete des Kunstrasenplatzes Pilgerbrunnen.

Durch die Onlinereservierung des Kunstrasenplatzes Pilgerbrunnen, insbesondere die Bestätigung der AGB durch das Anklicken des Häckchens auf der Webseite des FC Gams, anerkennt der Platzmieter die vorliegenden AGB als Bestandteil des Vertrages und befolgt die enthaltenen Bestimmungen bezüglich der Nutzung des Kunstrasenplatzes.

Preise der Platzmiete:

1 Platzhälfte pro Einheit:
2 Platzhälften pro Einheit:
Trainings-/Meisterschaftsspiel:

CHF 100.00
CHF 175.00
CHF 250.00

Eine Einheit besteht werktags bis 19.00 Uhr und am Wochenende aus 2 Stunden, werktags ab 19.00 Uhr aus 90 Minuten.

Ab 10 reservierten Einheiten wird ein Rabatt von 20% auf jede Einheit gewährt. Ebenso wird von Montag bis Freitag auf jede vollständige Einheit vor 17.00 Uhr 20% Rabatt gewährt.

Der Platzmieter ist verpflichtet, bei der Onlinebuchung der Einheiten jeweils anzugeben, ob die Einheit für ein Fussballspiel oder ein Training benutzt wird.

Zahlungsbedingungen: Nach der Reservierung des Kunstrasenplatzes auf der Webseite des FC Gams wird dem Platzmieter per Post ein Einzahlungsschein zugestellt. Die Platzmiete ist innert 14 Tagen ab Erhalt des Einzahlungsscheines zu bezahlen.

Pflichten des Platzmieters:

  • Der Platzmieter haftet für alle Schäden, welche durch dessen Benutzung des Platzes entstehen. Versicherung ist Sache des Platzmieters. Der FC Gams lehnt jegliche Haftung ab.
  • Der Platzmieter stellt sicher, dass der Kunstrasenplatz nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk betreten wird (Turn- & Nockenschuhe). Stollenschuhe sind verboten.
  • Der Platzmieter stellt sicher, dass auf dem Kunstrasenplatz sowie auf dem umliegenden Gelände nicht geraucht wird, keine Esswaren (insbesondere auch Kaugummis) verzehrt und keine Getränke konsumiert werden. Ausgenommen sind sportliche Verpflegungsgetränke während des Trainings oder Spiels.
  • Der Platzmieter stellt die Reinigung der zur Verfügung gestellten Kabinen sicher (besenrein). Der FC Gams lehnt jegliche Haftung für die Kabinen ab.
  • Der Platzmieter verlässt nach Ablauf der online reservierten Einheit den Kunstrasenplatz ohne weiteres Zutun.
  • Der Platzmieter hat die Weisungen des Platzwartes oder eines Vorstandsmitgliedes des FC Gams in Bezug auf die Nutzung des Kunstrasenplatzes zu befolgen.

Rechte des Platzmieters:

  • Der Platzmieter darf den Kunstrasenplatz Pilgerbrunnen während der Zeit der online auf der Webseite des FC Gams reservierten Einheit nutzen. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Benutzung des Platzes zum Einlaufen vor einem Spiel oder aus anderem Grund. Für das Einlaufen ist der Kunstrasen ausserhalb des markierten Spielfeldes zu benutzen.
  • Der Platzmieter darf die Kabinen des FC Gams gemäss Zuteilung durch den FC Gams nutzen. Die Zuteilung der Kabinen kann sich ändern.
  • Der Platzmieter darf die durch den FC Gams betreute Wirtschaft im Clubhaus nutzen, falls dies gewünscht und bei der Onlinebuchung der Einheit entsprechend vermerkt wurde.

Rechte des FC Gams

  • Der FC Gams hat das Recht, bei Nichtbegleichen der zugestellten Rechnung und nach erster Mahnung inkl. erneuter Fristansetzung allfällig weiter reservierte Einheiten ohne weitere Mitteilung zu streichen, wenn die offene Rechnung immer noch nicht beglichen worden ist.
  • Der FC Gams hat das Recht, bei Nichteinhalten oder Verletzen der vorliegenden AGB das Training resp. Spiel abzubrechen und allfällig weitere reservierte Einheiten fristlos zu streichen.

Pflichten des FC Gams

  • Der FC Gams ist verpflichtet, dem Platzmieter die Nutzung des Kunstrasenplatzes während der Zeit der online auf der Webseite des FC Gams reservierten Einheit zu gewähren.
  • Der FC Gams ist bemüht, den Kunstrasenplatz im Winter „bespielbar“ zu halten. Kann ein Training oder Spiel aufgrund unbespielbaren Terrains (insb. Schnee) nicht durchgeführt werden, informiert der FC Gams den Platzmieter frühzeitig. Reservierte Einheiten können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Geldbeträge werden aufgrund unbespielbaren Terrains keine zurückerstattet.

FC Gams, September 2015

Der Vorstand

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